Seit 01.09.2015 besteht die Möglichkeit einer Rückerstattung der Kosten für die Zusatzqualifizierung im Bereich Deutsch als Zweitsprache. So können Lehrkräfte, die diese Zusatzqualifizierung für die Zulassung als Lehrkraft für Integrationskurse durchlaufen haben, auf ihren Antrag hin unter bestimmten Voraussetzungen die ihnen entstandenen Kosten vom Bundesamt rückerstattet erhalten.
Die Rückerstattung ist beschränkt auf:
- 1.470 € (unverkürzte Qualifizierung)
- 735€ (verkürzte Qualifizierung)
Für die Rückerstattung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Der Antrag auf Rückerstattung ist beim Bundesamt, Referat 314, zu stellen. Das Antragsformular ist hier zu finden.
Trägerverbund FIF
Katholische Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz LaG
Verband der Volkshochschulen von Rheinland-Pfalz
Evangelische Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz LaG
letzte Aktualisierung: 14.02.2019